Werke des 19. und 20. Jahrhunderts aus der Sammlung Günther Förg - Auktion endet am 15.12.2025 ab 15:00 Uhr

Katalog Online > Kunst des 19. Jahrhunderts  >  19.Jahrhundert  |  Hans von Marées


41
Hans von Marées
Reiterstudien, 1890
Bleistiftzeichnung
Startpreis:
€ 900
Schätzpreis:
€ 1.000 - 1.500
Ende: 15.12.25 15:20:00 (7 Tage, 21h:45m)

Bitte geben Sie Ihr Maximalgebot ein - dieses wird automatisiert nur soweit in Anspruch genommen, wie es nötig ist um alle anderen Gebote zu überbieten
Gebot plus 29 % Aufgeld zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Selbstabholung kostenlos,
versicherter Versand:
innerhalb Deutschlands 59,70 €,
innerhalb der EU auf Anfrage.,
außerhalb der EU auf Anfrage.


Nach Angabe Ihres Maximalgebots haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angaben zu überprüfen und erhalten weitere Informationen. Erst nach einer weiteren Bestätigung kommt ein bindendes Gebot zu Stande.

Objektbeschreibung
Hans von Marées
1837 - 1887
Reiterstudien. Um 1890.
Bleistiftzeichnungen (2, recto und verso).
Auf kariertem Skizzenbuchblatt. 17,5 x 11,5 cm (6,8 x 4,5 in), Blattgröße. [KA].

PROVENIENZ: Privatsammlung München.
Privatsammlung Günther Förg.

LITERATUR: Ketterer Kunst, München, 281. Auktion, Kunst des 19. und 20. Jahrhunderts, 4.6.2003, Kat.-Nr. 63 (m. Abb.).

In guter Erhaltung. Im Passepartout-Ausschnitt leicht gebräunt. Der linke Rand leicht ungleichmäßig gerissen. In zwei Ecken Reste einer früheren Montierung.
41
Hans von Marées
Reiterstudien, 1890
Bleistiftzeichnung
Startpreis:
€ 900
Schätzpreis:
€ 1.000 - 1.500
Ende: 15.12.25 15:20:00 (7 Tage, 21h:45m)

Bitte geben Sie Ihr Maximalgebot ein - dieses wird automatisiert nur soweit in Anspruch genommen, wie es nötig ist um alle anderen Gebote zu überbieten
Gebot plus 29 % Aufgeld zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Selbstabholung kostenlos,
versicherter Versand:
innerhalb Deutschlands 59,70 €,
innerhalb der EU auf Anfrage.,
außerhalb der EU auf Anfrage.


Nach Angabe Ihres Maximalgebots haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angaben zu überprüfen und erhalten weitere Informationen. Erst nach einer weiteren Bestätigung kommt ein bindendes Gebot zu Stande.