Englisch

Modern & Contemporary Art - Auktion endet am 15.05.2025 ab 15:00 Uhr

Katalog Online >  | 


55
Hocker. Pokot (Suk), Kenia
Holz
Aktuelles Gebot:
€ 3.000
Schätzpreis:
€ 3.000
Ende: 15.05.25 15:27:00 (24 Tage, 21h:03m)

Bitte geben Sie Ihr Maximalgebot ein - dieses wird automatisiert nur soweit in Anspruch genommen, wie es nötig ist um alle anderen Gebote zu überbieten
Gebot zzgl. 32 % Aufgeld (Differenzbesteuerung ohne Ust.-Ausweis, Umsatzsteuerausweis auf Anfrage) und Folgerechtsvergütung ohne Umsatzsteuer.
Selbstabholung kostenlos,
versicherter Versand:
innerhalb Deutschlands 53,16 €,
innerhalb der EU 95,10 €,
außerhalb der EU auf Anfrage.


Nach Angabe Ihres Maximalgebots haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angaben zu überprüfen und erhalten weitere Informationen. Erst nach einer weiteren Bestätigung kommt ein bindendes Gebot zu Stande.

Objektbeschreibung
Hocker. Pokot (Suk), Kenia.
Holz.
13 x 14 cm (5,1 x 5,5 in). [EH].

Das Werk ist unter der Nummer SHG 923 in der Sammlung Hermann Gerlinger registriert.

AUSSTELLUNG: Inspiration des Fremden. Die Brücke-Maler und die außereuropäische Kunst, Stiftung Moritzburg, Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt, Halle (Saale), 13.11.2016-29.1.2017, Kat.-Nr. 27, Abb. S. 54.
Buchheim Museum, Bernried (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2017-2022).

In guter Erhaltung. Mit Gebrauchsspuren
55
Hocker. Pokot (Suk), Kenia
Holz
Startpreis:
€ 3.000
Schätzpreis
€ 3.000
Ende: 15.05.25 15:27:00 (24 Tage, 21h:03m)

Bitte geben Sie Ihr Maximalgebot ein - dieses wird automatisiert nur soweit in Anspruch genommen, wie es nötig ist um alle anderen Gebote zu überbieten
Gebot zzgl. 32 % Aufgeld (Differenzbesteuerung ohne Ust.-Ausweis, Umsatzsteuerausweis auf Anfrage) und Folgerechtsvergütung ohne Umsatzsteuer.
Selbstabholung kostenlos,
versicherter Versand:
innerhalb Deutschlands 53,16 €,
innerhalb der EU 95,10 €,
außerhalb der EU auf Anfrage.


Nach Angabe Ihres Maximalgebots haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angaben zu überprüfen und erhalten weitere Informationen. Erst nach einer weiteren Bestätigung kommt ein bindendes Gebot zu Stande.